Die Kanzlei Kolbinger & Drechsler berät und vertritt Sie zuverlässig und kompetent in nahe zu allen juristischen Bereichen. Aufgrund der umfassenden strategischen Ausrichtung und dem hohen Maß an Erfahrung zählt zum Mandantenstamm neben Privatpersonen in erster Linie auch ein stetig wachsender Kreis an mittelständischen Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern. Im Vordergrund steht hierbei eine vertrauensvolle, persönliche und individuelle Mandatsbetreuung. Um den hohen Ansprüchen gerecht zu werden, legen wir insbesondere im Bereich der jeweiligen Kernkompetenzen großen Wert auf Qualifikation und ständige Fortbildung. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Kollegen und Steuerberatern ermöglicht es uns Ihnen auch außerhalb unserer Dienstleistungen zur Seite zu stehen und Sie dauerhaft rechtlich zu begleiten.
Die Kanzlei wurde ursprünglich im Jahre 1995 durch Frau Rechtsanwältin Anna Kolbinger als Einzelkanzlei in Ergoldsbach gegründet. Die Weiterentwicklung und das stetige Wachstum führten nach Anstellung eines weiteren Berufsträgers letztendlich 2001 zum Zusammenschluss mit der Kanzlei Michael Kunze. 2007 trat Herr Rechtsanwalt Florian Drechsler in die Kanzlei ein und schloss sich unter dem heutigen Kanzleinamen Kolbinger & Drechsler im Jahre 2011 mit Frau Rechtsanwältin Anna Kolbinger zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen. Seit dem Jahre 2017 unterstützt zudem Frau Rechtsanwältin Nicole Vater die Kanzlei Kolbinger & Drechsler.
Das Dienstleistungsspektrum unserer Kanzlei umfasst in diesem Bereich die Beratung und Vertretung beider Arbeitsvertragsparteien also sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Das weite Tätigkeitsfeld erstreckt sich hierbei neben der forensischen Vertretung vor den Arbeitsgerichten beispielsweise bei Kündigungen auch auf die vorbeugende Beratung. Insbesondere durch eine umfassende Analyse der möglichen Konfliktfelder und Gestaltung individueller Konzepte kann das Risiko einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung erheblich reduziert werden.
Wenn es um die vielfältigen Aspekte und die damit verbundenen Fragen zum Thema Erbrecht geht, sollten Sie nur einem qualifizierten Anwalt vertrauen.
Die in diesem Bereich notwendige Rechtssicherheit erfordert eine sensible und qualifizierte Beratung.
Unsere Beratung und Vertretung erstreckt sich insbesondere auf:
Das Familienrecht stellt eines der komplexesten Gebiete im deutschen Recht dar und umfasst nicht allein den klassischen Bereich der Scheidung und die hieraus resultierenden regelungsbedürftigen Punkte wie Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang etc.. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in sämtlichen Teilbereichen des Familienrechts. Die rechtzeitige bzw. sogar vorbeugende fachliche Beratung kann hierbei eventuell zu einer angemessenen einvernehmlichen Lösung beitragen und eine Ausuferung etwaiger Streitigkeiten verhindern.
Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten unterliegt das Mietrecht insbesondere durch gesetzliche Novellierungen einem ständigen Wandel und ist zudem stark durch die aktuelle Rechtsprechung geprägt. Im Hinblick auf die oft langjährige Bindung ist es umso wichtiger rechtzeitig auf fachkundige Beratung zurückzugreifen, um späteren Konflikten und hieraus resultierenden finanziellen Folgen vorzubeugen. Neben dem Wohnraummietrecht nimmt in diesem Zusammenhang auch das gewerbliche Mietrecht einen hohen Stellenwert in unserer Kanzlei ein.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung kann jeder sich unerwartet einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen. Unabhängig davon, ob der Tatvorwurf unbegründet oder aber möglicherweise gerechtfertigt erscheint, gilt es mit einer dem individuellen Fall angepassten Verteidigungsstrategie voreilige und unüberlegte Handlungen zu vermeiden und dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens eingehalten werden. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Kollegen ermöglicht es uns auch Ihnen in nicht abgedeckten Bereichen des Strafrechts insbesondere des Kapitalstrafrechts anwaltliche Hilfe zu vermitteln.
Schon das Oberlandesgericht Frankfurt hat es in seiner Entscheidung AZ: 22 O 171/13 prägnant auf den Punkt gebracht:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stunden-Verrechnungssätzen usw. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
Dieser Meinung können wir uns nur anschließen und dringend anwaltliche Hilfe anraten. Wir vertreten Sie professionell bei jedem wenn auch noch so kleinen oder offensichtlich eindeutigen Unfallschaden z. B. bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Ersatz von Reparaturkosten und sonstigen Fahrzeugschäden, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und vieles mehr.
Wir übernehmen die Verteidigung eines Beschuldigten oder Betroffenen wegen einer Verkehrsstraftat oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit gegenüber Polizei, Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft oder Gericht (z. B. bei Strafbefehl, Bußgeldbescheid) und natürlich auch die Vertretung eines Führerscheininhabers gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde (z. B. bei Entzug der Fahrerlaubnis, Fahreignungsbegutachtung/MPU).
Ein wichtiger Kernbereich unserer Tätigkeit liegt im weit gefächerten Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Hierunter fallen insbesondere sämtliche, nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordneten Vertragsangelegenheiten, beispielsweise Kauf-, Dienst- oder Werkverträge, aber auch das allgemeine Schadensersatzrecht. Im Bereich des Forderungsmanagements übernehmen wir für Sie auch in größerem Umfang die Beitreibung von Geldforderungen von der Anmahnung bis zur Vollstreckung.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie zuverlässig und kompetent auch in anderen oben nicht genannen Rechtsgebieten.